📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Liberty Cars GmbH
Mühlenstraße 174, 45473 Mülheim an der Ruhr
Stand: 12. August 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge, die zwischen der Liberty Cars GmbH und einem Mieter abgeschlossen werden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 2 Fahrzeugnutzung und Fahrerlaubnis
- Das Fahrzeug darf ausschließlich vom im Vertrag benannten Mieter geführt werden.
- Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung oder Verkauf ist untersagt.
- Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 1.000 € fällig.
- Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) sein und diese bei Übergabe vorlegen.
§ 3 Übergabe und Rückgabe
- Das Fahrzeug wird am Sitz der Liberty Cars GmbH übergeben und dort zurückgegeben.
- Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Zeiten.
- Bei verspäteter Rückgabe kann ein anteiliges Nutzungsentgelt berechnet werden.
§ 4 Mietpreis, Kaution und Kilometerregelung
- Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag.
- Bei Übergabe ist eine Kaution von 100 € in bar zu leisten.
- Im Mietpreis sind je nach Tarif 120 km pro Tag bzw. 140 km im Wochenendtarif enthalten.
- Jeder weitere Kilometer wird mit 0,50 € berechnet.
- Kraftstoffkosten trägt der Mieter. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Fehlender Kraftstoff wird auf Kosten des Mieters nachgetankt.
§ 5 Fahrzeuggebrauch und Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich zu sorgsamem Gebrauch des Fahrzeugs.
- Bei mehrtägiger Miete sind Ölstand und Reifendruck regelmäßig zu prüfen.
- Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug sind untersagt.
- Das Fahrzeug darf nur innerhalb Deutschlands genutzt werden. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
- Die Nutzung ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
- Untersagt ist insbesondere:
- Teilnahme an Rennen, Offroad- oder Sicherheitstrainings
- Transport gefährlicher Stoffe
- Burnouts (bei Nachweis: Strafe 500 €)
- Schäden an Felgen: pauschal 500 € (oder Ersatz bei Totalschaden)
- Rauchen im Fahrzeug (Strafe 1.000 €)
- Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führen.
- Die Nutzung muss im Rahmen der geltenden Gesetze (StVO, StVG) erfolgen.
§ 6 Verhalten bei Schäden oder Unfällen
- Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen unverzüglich die Polizei zu verständigen und Liberty Cars schriftlich zu informieren.
- Ein Unfallbericht inkl. Skizze ist vorzulegen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Pflichtverletzungen entstehen.
- Der Mieter haftet auch für Schäden durch Dritte, wenn er deren Nutzung zugelassen hat.
- Schäden, die nach Rückgabe festgestellt werden, gelten als durch den Mieter verursacht, sofern kein gegenteiliger Nachweis erbracht wird.
- Der Mieter haftet für Bußgelder, Gebühren oder andere Kosten aufgrund von Verstößen während der Mietzeit.
§ 7 Technische Mängel und Reparaturen
- Bei festgestellten technischen Defekten hat der Mieter Liberty Cars umgehend zu informieren.
- Eine Weiterfahrt ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
- Reparaturen dürfen nur nach Freigabe durch den Vermieter erfolgen.
§ 8 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.