📄 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Liberty Cars GmbH
Mühlenstraße 174, 45473 Mülheim an der Ruhr
Stand: 12. August 2025


§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge, die zwischen der Liberty Cars GmbH und einem Mieter abgeschlossen werden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.


§ 2 Fahrzeugnutzung und Fahrerlaubnis

  1. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom im Vertrag benannten Mieter geführt werden.
  2. Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung oder Verkauf ist untersagt.
  3. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 1.000 € fällig.
  4. Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) sein und diese bei Übergabe vorlegen.

§ 3 Übergabe und Rückgabe

  1. Das Fahrzeug wird am Sitz der Liberty Cars GmbH übergeben und dort zurückgegeben.
  2. Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den vertraglich vereinbarten Zeiten.
  3. Bei verspäteter Rückgabe kann ein anteiliges Nutzungsentgelt berechnet werden.

§ 4 Mietpreis, Kaution und Kilometerregelung

  1. Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag.
  2. Bei Übergabe ist eine Kaution von 100 € in bar zu leisten.
  3. Im Mietpreis sind je nach Tarif 120 km pro Tag bzw. 140 km im Wochenendtarif enthalten.
  4. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,50 € berechnet.
  5. Kraftstoffkosten trägt der Mieter. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Fehlender Kraftstoff wird auf Kosten des Mieters nachgetankt.

§ 5 Fahrzeuggebrauch und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich zu sorgsamem Gebrauch des Fahrzeugs.
  2. Bei mehrtägiger Miete sind Ölstand und Reifendruck regelmäßig zu prüfen.
  3. Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug sind untersagt.
  4. Das Fahrzeug darf nur innerhalb Deutschlands genutzt werden. Auslandsfahrten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  5. Die Nutzung ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
  6. Untersagt ist insbesondere:
    • Teilnahme an Rennen, Offroad- oder Sicherheitstrainings
    • Transport gefährlicher Stoffe
    • Burnouts (bei Nachweis: Strafe 500 €)
    • Schäden an Felgen: pauschal 500 € (oder Ersatz bei Totalschaden)
    • Rauchen im Fahrzeug (Strafe 1.000 €)
  7. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führen.
  8. Die Nutzung muss im Rahmen der geltenden Gesetze (StVO, StVG) erfolgen.

§ 6 Verhalten bei Schäden oder Unfällen

  1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen unverzüglich die Polizei zu verständigen und Liberty Cars schriftlich zu informieren.
  2. Ein Unfallbericht inkl. Skizze ist vorzulegen.
  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Pflichtverletzungen entstehen.
  4. Der Mieter haftet auch für Schäden durch Dritte, wenn er deren Nutzung zugelassen hat.
  5. Schäden, die nach Rückgabe festgestellt werden, gelten als durch den Mieter verursacht, sofern kein gegenteiliger Nachweis erbracht wird.
  6. Der Mieter haftet für Bußgelder, Gebühren oder andere Kosten aufgrund von Verstößen während der Mietzeit.

§ 7 Technische Mängel und Reparaturen

  1. Bei festgestellten technischen Defekten hat der Mieter Liberty Cars umgehend zu informieren.
  2. Eine Weiterfahrt ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
  3. Reparaturen dürfen nur nach Freigabe durch den Vermieter erfolgen.

§ 8 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.